Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRG
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
30.12.2014
Außerkrafttretensdatum
Index
20/05 Wohn- und Mietrecht
Text
§ 3.Paragraph 3,
Im Übrigen ist § 1 ab seinem Inkrafttreten auch auf Mietverträge anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2015 geschlossen wurden.“ Im Übrigen ist Paragraph eins, ab seinem Inkrafttreten auch auf Mietverträge anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2015 geschlossen wurden.“
Im RIS seit
30.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2024
Gesetzesnummer
20009038
Dokumentnummer
NOR40167123