Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des Paragraph eins, Absatz 4, MRG
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2014,
BG
Paragraph 3
30.12.2014
20/05 Wohn- und Mietrecht
Im Übrigen ist Paragraph eins, ab seinem Inkrafttreten auch auf Mietverträge anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2015 geschlossen wurden.“
07.05.2024
20009038
NOR40167123