Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRG
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
30.12.2014
Außerkrafttretensdatum
Index
20/05 Wohn- und Mietrecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
§ 1 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Er ist auch in gerichtlichen Verfahren anzuwenden, die am 1. Jänner 2015 bereits anhängig geworden, aber noch nicht rechtskräftig entschieden worden sind. Paragraph eins, tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Er ist auch in gerichtlichen Verfahren anzuwenden, die am 1. Jänner 2015 bereits anhängig geworden, aber noch nicht rechtskräftig entschieden worden sind.
Im RIS seit
30.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2024
Gesetzesnummer
20009038
Dokumentnummer
NOR40167122