Bundesrecht konsolidiert

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Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRG § 1

Kurztitel

Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRG

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 100/2014

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

20/05 Wohn- und Mietrecht

Text

Paragraph eins,

Bei Wohnungsmietverträgen, die dem Teilanwendungsbereich des Paragraph eins, Absatz 4, MRG unterliegen, kann die Erhaltungspflicht des Vermieters nach Paragraph 1096, Absatz eins, ABGB durch vertragliche Vereinbarungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, soweit es sich um die Erhaltung einer mitvermieteten Heiztherme, eines mitvermieteten Warmwasserboilers oder eines sonstigen mitvermieteten Wärmebereitungsgeräts in der Wohnung handelt.

Im RIS seit

30.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2024

Gesetzesnummer

20009038

Dokumentnummer

NOR40167121

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2014/100/P1/NOR40167121

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