Kurztitel

Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des Paragraph eins, Absatz 4, MRG

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2014,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Index

20/05 Wohn- und Mietrecht

Text

Paragraph eins,

Bei Wohnungsmietverträgen, die dem Teilanwendungsbereich des Paragraph eins, Absatz 4, MRG unterliegen, kann die Erhaltungspflicht des Vermieters nach Paragraph 1096, Absatz eins, ABGB durch vertragliche Vereinbarungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, soweit es sich um die Erhaltung einer mitvermieteten Heiztherme, eines mitvermieteten Warmwasserboilers oder eines sonstigen mitvermieteten Wärmebereitungsgeräts in der Wohnung handelt.

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2024

Gesetzesnummer

20009038

Dokumentnummer

NOR40167121