Bundesrecht konsolidiert

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Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz § 6

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 40/2013

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

01.07.2013

Außerkrafttretensdatum

19.07.2024

Index

93/01 Eisenbahn

Text

3. Hauptstück
Weitere Fahrgastrechte und sonstige Bestimmungen

1. Abschnitt
Weitere Fahrgastrechte

Anwendungsbereich

Paragraph 6,

Die Bestimmungen dieses Abschnittes sind auf Beförderungen von Fahrgästen auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen anzuwenden, soweit nicht die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1371 aus 2007, anzuwenden sind. Beförderungen im Stadtverkehr fallen nicht unter den Anwendungsbereich dieses Abschnittes.

Im RIS seit

26.02.2013

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2024

Gesetzesnummer

20008278

Dokumentnummer

NOR40148436

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2013/40/P6/NOR40148436

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