Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.07.2013
Außerkrafttretensdatum
19.07.2024
Index
93/01 Eisenbahn
Text
3. Hauptstück
Weitere Fahrgastrechte und sonstige Bestimmungen
1. Abschnitt
Weitere Fahrgastrechte
Anwendungsbereich
§ 6.Paragraph 6,
Die Bestimmungen dieses Abschnittes sind auf Beförderungen von Fahrgästen auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen anzuwenden, soweit nicht die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 anzuwenden sind. Beförderungen im Stadtverkehr fallen nicht unter den Anwendungsbereich dieses Abschnittes. Die Bestimmungen dieses Abschnittes sind auf Beförderungen von Fahrgästen auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen anzuwenden, soweit nicht die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1371 aus 2007, anzuwenden sind. Beförderungen im Stadtverkehr fallen nicht unter den Anwendungsbereich dieses Abschnittes.
Im RIS seit
26.02.2013
Zuletzt aktualisiert am
30.07.2024
Gesetzesnummer
20008278
Dokumentnummer
NOR40148436