Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2013,
BG
Paragraph 6
01.07.2013
19.07.2024
93/01 Eisenbahn
Die Bestimmungen dieses Abschnittes sind auf Beförderungen von Fahrgästen auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen anzuwenden, soweit nicht die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1371 aus 2007, anzuwenden sind. Beförderungen im Stadtverkehr fallen nicht unter den Anwendungsbereich dieses Abschnittes.
30.07.2024
20008278
NOR40148436