1. Teil
Beförderung von Personen
1. Hauptstück
Fahrgastrechte nach der Verordnung (EU) 2021/782
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, ABl. Nr. L 172 vom 17.05.2021 S. 1, sind auf Beförderungen von Fahrgästen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen anzuwenden. Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, Amtsblatt Nummer L 172 vom 17.05.2021 Seite 1, sind auf Beförderungen von Fahrgästen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen anzuwenden.