1. Teil
Beförderung von Personen
1. Hauptstück
Fahrgastrechte nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, ABl. Nr. L 315 vom 03.12.2007 S 14, sind auf Beförderungen von Fahrgästen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen anzuwenden. Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1371 aus 2007, über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, ABl. Nr. L 315 vom 03.12.2007 S 14, sind auf Beförderungen von Fahrgästen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen anzuwenden.