Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Inverkehrbringen von Gasölen für nicht auf See befindliche Binnenschiffe und Sportboote sowie für mobile Maschinen und Geräte
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
26.02.2013
Außerkrafttretensdatum
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Umsetzung von Unionsrecht
§ 8.Paragraph 8,
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2009/30/EG zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG, ABl. Nr. L 140 vom 05.06.2009 S. 88, umgesetzt. Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2009/30/EG zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG, Amtsblatt Nummer L 140 vom 05.06.2009 Seite 88, umgesetzt.
Schlagworte
Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff
Im RIS seit
26.02.2013
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2021
Gesetzesnummer
20008273
Dokumentnummer
NOR40148329