Inverkehrbringen von Gasölen für nicht auf See befindliche Binnenschiffe und Sportboote sowie für mobile Maschinen und Geräte
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2013,
BG
Paragraph 8
26.02.2013
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2009/30/EG zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG, Amtsblatt Nummer L 140 vom 05.06.2009 Seite 88, umgesetzt.
Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff
15.04.2021
20008273
NOR40148329