(5)Absatz 5,In den Fällen des Abs. 3 Z 3 und 4 sind die Sorgfaltspflichten ungeachtet etwaiger Ausnahmeregelungen, Befreiungen oder Schwellenwerte zu setzen.In den Fällen des Absatz 3, Ziffer 3, und 4 sind die Sorgfaltspflichten ungeachtet etwaiger Ausnahmeregelungen, Befreiungen oder Schwellenwerte zu setzen.