jede andere Funktion oder Tätigkeit, die der AIFM in Bezug auf einen AIF, den er gemäß § 4 verwaltet, oder in Bezug auf Dienstleistungen, die er gemäß diesem Absatz erbringt, bereits wahrnimmt, sofern ein potenzieller Interessenkonflikt, der durch die Erbringung dieser Funktion oder Tätigkeit für andere Parteien entsteht, angemessen ausgeräumt wird,jede andere Funktion oder Tätigkeit, die der AIFM in Bezug auf einen AIF, den er gemäß Paragraph 4, verwaltet, oder in Bezug auf Dienstleistungen, die er gemäß diesem Absatz erbringt, bereits wahrnimmt, sofern ein potenzieller Interessenkonflikt, der durch die Erbringung dieser Funktion oder Tätigkeit für andere Parteien entsteht, angemessen ausgeräumt wird,