(1)Absatz eins,Der Antrag auf Notifizierung einer Stelle gemäß Art. 47 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist beim Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport einzubringen.Der Antrag auf Notifizierung einer Stelle gemäß Artikel 47, Absatz eins, der Verordnung (EU) Nr. 305 aus 2011, ist beim Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport einzubringen.