Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Akkreditierungsgesetz 2012
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
21.04.2012
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
AkkG 2012
Index
50/02 Sonstiges Gewerberecht
Text
§ 5.Paragraph 5,
Die zum Betrieb von akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen zählenden und in deren Rahmen vorgenommenen Tätigkeiten unterliegen nicht den Bestimmungen der GewO 1994. Wenn Konformitätsbewertungsstellen bei ihrer Tätigkeit Betriebsanlagen verwenden, so finden auf diese die Bestimmungen der GewO 1994 in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
Im RIS seit
20.04.2012
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012
Gesetzesnummer
20007798
Dokumentnummer
NOR40138511