Kurztitel

Akkreditierungsgesetz 2012

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

21.04.2012

Text

Paragraph 5,

Die zum Betrieb von akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen zählenden und in deren Rahmen vorgenommenen Tätigkeiten unterliegen nicht den Bestimmungen der GewO 1994. Wenn Konformitätsbewertungsstellen bei ihrer Tätigkeit Betriebsanlagen verwenden, so finden auf diese die Bestimmungen der GewO 1994 in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.