entgegen § 5 Abs. 1 eine Entnahme vornimmt, obwohl eine Erklärung vorliegt, mit der die/der Verstorbene/Verstorbene oder, vor deren/dessen Tod, ihr/sein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat,entgegen Paragraph 5, Absatz eins, eine Entnahme vornimmt, obwohl eine Erklärung vorliegt, mit der die/der Verstorbene/Verstorbene oder, vor deren/dessen Tod, ihr/sein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat,