Strukturen und Verfahren der Qualitätssicherung von Lehrgängen zur Weiterbildung bei Erhaltern von Fachhochschul-Studiengängen gemäß § 9 FHStG sowie von Lehrgängen zur Weiterbildung, die in Kooperationsform im Sinne des § 3 Abs. 2 Z 11 FHStG betrieben werden;Strukturen und Verfahren der Qualitätssicherung von Lehrgängen zur Weiterbildung bei Erhaltern von Fachhochschul-Studiengängen gemäß Paragraph 9, FHStG sowie von Lehrgängen zur Weiterbildung, die in Kooperationsform im Sinne des Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 11, FHStG betrieben werden;