Bundesrecht konsolidiert

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Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge § 1

Kurztitel

Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 63/2011

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

30.07.2011

Außerkrafttretensdatum

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Vertrag zugunsten Dritter

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Die Bundesministerin für Finanzen wird ermächtigt, die Verpflichtung zur Rückzahlung von Beiträgen der Käufer von Kühlgeräten, die auf Grund der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Rücknahme von Kühlgeräten, Bundesgesetzblatt Nr. 408 aus 1992,, und der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, mit der die Verordnung über die Rücknahme von Kühlgeräten geändert wird, Bundesgesetzblatt Nr. 168 aus 1995,, Beiträge für Entsorgungsplaketten entrichtet oder Gutscheine erworben und die dafür gezahlten Beiträge noch nicht zurückerhalten haben, durch mit der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG abzuschließendem Vertrag zugunsten der Käufer zu übernehmen, insoweit die UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung für die Erfüllung der in Absatz 2, Ziffer eins, definierten Zahlungsverpflichtungen der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG aus diesem Vertrag eine abstrakte Garantie abgibt.
  2. Absatz 2,Gemäß diesem abzuschließenden Vertrag
    1. Ziffer eins
                    leistet die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG für die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtungen ein Entgelt von 24 Millionen Euro an den Bund,
    2. Ziffer 2
                    übernimmt die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG unentgeltlich bis 31. Dezember 2020 die Prüfung und Abwicklung der Rückzahlungsansprüche sowie
    3. Ziffer 3
                    übernimmt die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG die Begleichung der Rückzahlungen bis 31. Dezember 2013 jährlich bis zu einem Betrag in Höhe der in den Jahren 2009 und 2010 jährlich durchschnittlich angefallenen Rückzahlungen.

Im RIS seit

01.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2011

Gesetzesnummer

20007383

Dokumentnummer

NOR40130517

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2011/63/P1/NOR40130517

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