Absatz eins,Die Bundesministerin für Finanzen wird ermächtigt, die Verpflichtung zur Rückzahlung von Beiträgen der Käufer von Kühlgeräten, die auf Grund der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Rücknahme von Kühlgeräten, Bundesgesetzblatt Nr. 408 aus 1992,, und der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, mit der die Verordnung über die Rücknahme von Kühlgeräten geändert wird, Bundesgesetzblatt Nr. 168 aus 1995,, Beiträge für Entsorgungsplaketten entrichtet oder Gutscheine erworben und die dafür gezahlten Beiträge noch nicht zurückerhalten haben, durch mit der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG abzuschließendem Vertrag zugunsten der Käufer zu übernehmen, insoweit die UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung für die Erfüllung der in Absatz 2, Ziffer eins, definierten Zahlungsverpflichtungen der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG aus diesem Vertrag eine abstrakte Garantie abgibt.