Bundesrecht konsolidiert

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Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (Bund – Länder) Art. 1

Kurztitel

Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (Bund – Länder)

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 120/2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2014

Typ

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG

Beachte

zum Außerkrafttreten vgl. Art. 12

Text

Artikel 1

Zielsetzungen

  1. Absatz eins,Entsprechend dem Barcelona-Ziel der Europäischen Union sollen im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dem regionalen Bedarf entsprechend für 33 % der Unter-Drei-Jährigen Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen.
  2. Absatz 2,Die gegenständliche Vereinbarung ist durch das gemeinsame Bestreben des Bundes und der Länder getragen, die Betreuungsquote der Unter-Drei-Jährigen zu erhöhen, wobei die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende elementare Kinderbildung und -betreuung besonders zu berücksichtigen ist.
  3. Absatz 3,Für Drei- bis Sechs-Jährige sollen zur Beseitigung regionaler Defizite Anreize für die qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, geschaffen werden.
  4. Absatz 4,Die Bildungs- und Betreuungsqualität für Kinder bis zum Schuleintritt soll weiterentwickelt werden.

Schlagworte

Kinderbetreuung, Bildungsqualität

Im RIS seit

10.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2025

Gesetzesnummer

20007501

Dokumentnummer

NOR40163681

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2011/120/A1/NOR40163681

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