Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Emissionszertifikategesetz 2011
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 48
Inkrafttretensdatum
13.12.2011
Außerkrafttretensdatum
22.12.2020
Abkürzung
EZG 2011
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 48.Paragraph 48,
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat der Europäischen Kommission jedes Jahr einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2003/87/EG vorzulegen. In diesem Bericht ist insbesondere auf die Regeln für die Zuteilung der Emissionszertifikate, das Funktionieren der Register, die Anwendung der Durchführungsbestimmungen für die Überwachung und Berichterstattung sowie die Prüfung und die Akkreditierung und Fragen der Einhaltung der Richtlinie und gegebenenfalls der steuerlichen Behandlung von Emissionszertifikaten einzugehen. Der erste Bericht ist der Europäischen Kommission bis zum 30. Juni 2005 zu übermitteln.
Im RIS seit
13.12.2011
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2021
Gesetzesnummer
20007503
Dokumentnummer
NOR40132401