Emissionszertifikategesetz 2011
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2011,
BG
Paragraph 48
13.12.2011
22.12.2020
EZG 2011
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat der Europäischen Kommission jedes Jahr einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2003/87/EG vorzulegen. In diesem Bericht ist insbesondere auf die Regeln für die Zuteilung der Emissionszertifikate, das Funktionieren der Register, die Anwendung der Durchführungsbestimmungen für die Überwachung und Berichterstattung sowie die Prüfung und die Akkreditierung und Fragen der Einhaltung der Richtlinie und gegebenenfalls der steuerlichen Behandlung von Emissionszertifikaten einzugehen. Der erste Bericht ist der Europäischen Kommission bis zum 30. Juni 2005 zu übermitteln.
14.04.2021
20007503
NOR40132401