Bundesrecht konsolidiert

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Beteiligung Österreichs an der Finanzierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungsländer § 1

Kurztitel

Beteiligung Österreichs an der Finanzierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungsländer

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 71/2010

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

19.08.2010

Außerkrafttretensdatum

Index

37/04 Internationale Finanzinstitutionen

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, für die Republik Österreich mit einem Beitrag von 3,9 Millionen Sonderziehungsrechten an der vom Board of Executive Directors (Exekutivdirektorium) des Internationalen Währungsfonds am 23. Juli 2009 beschlossenen Reform der Kreditvergabe an die ärmsten Entwicklungsländer teilzunehmen.
  2. Absatz 2,Die Mittel werden von der Oesterreichischen Nationalbank bereitgestellt.

Im RIS seit

30.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2011

Gesetzesnummer

20006857

Dokumentnummer

NOR40120300

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2010/71/P1/NOR40120300

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