Kurztitel

Beteiligung Österreichs an der Finanzierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungsländer

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

19.08.2010

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, für die Republik Österreich mit einem Beitrag von 3,9 Millionen Sonderziehungsrechten an der vom Board of Executive Directors (Exekutivdirektorium) des Internationalen Währungsfonds am 23. Juli 2009 beschlossenen Reform der Kreditvergabe an die ärmsten Entwicklungsländer teilzunehmen.
  2. Absatz 2,Die Mittel werden von der Oesterreichischen Nationalbank bereitgestellt.