(1)Absatz eins,Wer Ratings entgegen Art. 4 Abs. 1 UA 1 der EG-Verordnung verwendet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit einer Geldstrafe von bis zu 30 000 Euro zu bestrafenWer Ratings entgegen Artikel 4, Absatz eins, UA 1 der EG-Verordnung verwendet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit einer Geldstrafe von bis zu 30 000 Euro zu bestrafen