(2)Absatz 2,Für Überschreitungen von zumindest 200 Euro gilt § 24; ausgenommen sind Überschreitungen, bei denen der kreditierte Betrag binnen drei Monaten zurückzuzahlen ist und nur geringe Kosten anfallen. Der 2. Abschnitt ist auf Überschreitungen nicht anwendbar.Für Überschreitungen von zumindest 200 Euro gilt Paragraph 24,; ausgenommen sind Überschreitungen, bei denen der kreditierte Betrag binnen drei Monaten zurückzuzahlen ist und nur geringe Kosten anfallen. Der 2. Abschnitt ist auf Überschreitungen nicht anwendbar.