Bundesvoranschlag 2011
(Anm.: Anlage I als PDF dokumentiertAnmerkung, Anlage römisch eins als PDF dokumentiert
1. Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. I Nr. 56/2011 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:1. Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2011, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„Im Bundesvoranschlag (Anlage I) werden nach dem Voranschlagsansatz 1/21347 der Paragraf „1/2135 Zahlungen gemäß Pflegefondsgesetz:“ sowie der Voranschlagsansatz „1/21358/22 Zahlungen aus allgemeinen Bundesmitteln“ eingefügt.“„Im Bundesvoranschlag (Anlage römisch eins) werden nach dem Voranschlagsansatz 1/21347 der Paragraf „1/2135 Zahlungen gemäß Pflegefondsgesetz:“ sowie der Voranschlagsansatz „1/21358/22 Zahlungen aus allgemeinen Bundesmitteln“ eingefügt.“
2. Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. I Nr. 109/2011 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:2. Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 109 aus 2011, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
,,Im Bundesvoranschlag (Anlage I) wird nach dem Voranschlagsansatz 1/44228 der Voranschlagsansatz „1/44257/22 Zweckzuschuss für Kinderbetreuung“ eingefügt.“),,Im Bundesvoranschlag (Anlage römisch eins) wird nach dem Voranschlagsansatz 1/44228 der Voranschlagsansatz „1/44257/22 Zweckzuschuss für Kinderbetreuung“ eingefügt.“)