Bundesvoranschlag 2011
(Anm.: Anlage I ist als PDF dokumentiert.Anmerkung, Anlage römisch eins ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. I Nr. 56/2011 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2011, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„Im Bundesvoranschlag (Anlage I) werden nach dem Voranschlagsansatz 1/21347 der Paragraf „1/2135 Zahlungen gemäß Pflegefondsgesetz:“ sowie der Voranschlagsansatz „1/21358/22 Zahlungen aus allgemeinen Bundesmitteln“ eingefügt.“)„Im Bundesvoranschlag (Anlage römisch eins) werden nach dem Voranschlagsansatz 1/21347 der Paragraf „1/2135 Zahlungen gemäß Pflegefondsgesetz:“ sowie der Voranschlagsansatz „1/21358/22 Zahlungen aus allgemeinen Bundesmitteln“ eingefügt.“)