(2)Absatz 2,Die begehrte Kapazität kann innerhalb eines Monats ab Beantwortung des Netzzutrittsantrags durch den Netzbetreiber durch Leistung einer Anzahlung (Reugeld) auf das (voraussichtliche) Netzzutrittsentgelt reserviert werden. Weitere Festlegungen zur Anzahlung können in den Allgemeinen Bedingungen gemäß § 17 erfolgen. Die Reservierung erlischt und die Anzahlung verfällt, wenn die begehrte Kapazität nicht innerhalb von zwölf Monaten ab Reservierung in Anspruch genommen wird, es sei denn, der Netzzugangsberechtigte kann glaubhaft machen, dass die Ursache für die Nichtinanspruchnahme außerhalb seines Einflussbereichs liegt und das Vorhaben innerhalb angemessener Frist abgeschlossen werden kann. Anzahlungen, die auf Grund dieser Bestimmung verfallen, fließen dem im Rahmen der EAG-Förderabwicklungsstelle eingerichteten Fördermittelkonto gemäß § 77 EAG zu.Die begehrte Kapazität kann innerhalb eines Monats ab Beantwortung des Netzzutrittsantrags durch den Netzbetreiber durch Leistung einer Anzahlung (Reugeld) auf das (voraussichtliche) Netzzutrittsentgelt reserviert werden. Weitere Festlegungen zur Anzahlung können in den Allgemeinen Bedingungen gemäß Paragraph 17, erfolgen. Die Reservierung erlischt und die Anzahlung verfällt, wenn die begehrte Kapazität nicht innerhalb von zwölf Monaten ab Reservierung in Anspruch genommen wird, es sei denn, der Netzzugangsberechtigte kann glaubhaft machen, dass die Ursache für die Nichtinanspruchnahme außerhalb seines Einflussbereichs liegt und das Vorhaben innerhalb angemessener Frist abgeschlossen werden kann. Anzahlungen, die auf Grund dieser Bestimmung verfallen, fließen dem im Rahmen der EAG-Förderabwicklungsstelle eingerichteten Fördermittelkonto gemäß Paragraph 77, EAG zu.