(3)Absatz 3,Nach dem Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit gemäß Abs. 1 und 2 kann ein Zahlungsauftrag nur widerrufen werden, wenn dies Zahlungsdienstnutzer und Zahlungsdienstleister vereinbart haben (§ 28 Abs. 1 Z 2 lit. c). Im Falle des Abs. 2 ist weiters die Zustimmung des Zahlungsempfängers erforderlich.Nach dem Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit gemäß Absatz eins und 2 kann ein Zahlungsauftrag nur widerrufen werden, wenn dies Zahlungsdienstnutzer und Zahlungsdienstleister vereinbart haben (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 2, Litera c,). Im Falle des Absatz 2, ist weiters die Zustimmung des Zahlungsempfängers erforderlich.