Absatz eins,Der Zahlungsdienstnutzer kann einen Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen,
- Ziffer einswenn der Zahlungsauftrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlers eingegangen ist;
- Ziffer 2im Falle von Paragraph 38, Absatz 4, (Vereinbarung eines Ausführungsdatums in der Zukunft) nach dem Ende des Geschäftstages vor dem vereinbarten Tag.