Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (Bund – Länder)
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Art. 6
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Außerkrafttretensdatum
31.12.2028
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Beachte
zum Außerkrafttreten vgl. Art. 9
Text
Artikel 6
Inkrafttreten
(1)Absatz eins,Diese Vereinbarung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2008 in Kraft, sobald
die nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen der Länder darüber vorliegen sowie
die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
(2)Absatz 2,Das Bundeskanzleramt hat die Vertragsparteien über die Mitteilungen nach Abs. 1 unverzüglich in Kenntnis zu setzen.Das Bundeskanzleramt hat die Vertragsparteien über die Mitteilungen nach Absatz eins, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(3)Absatz 3,Diese Vereinbarung ist auf Sachverhalte anzuwenden, die ab 1. Jänner 2008 verwirklicht werden.
Im RIS seit
24.07.2009
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2024
Gesetzesnummer
20006338
Dokumentnummer
NOR40106680