Kurztitel

Gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (Bund – Länder)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2009,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Außerkrafttretensdatum

31.12.2028

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Beachte

zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 9

Text

Artikel 6

Inkrafttreten

  1. Absatz eins,Diese Vereinbarung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2008 in Kraft, sobald
    1. Ziffer eins
      die nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen der Länder darüber vorliegen sowie
    2. Ziffer 2
      die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
  2. Absatz 2,Das Bundeskanzleramt hat die Vertragsparteien über die Mitteilungen nach Absatz eins, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  3. Absatz 3,Diese Vereinbarung ist auf Sachverhalte anzuwenden, die ab 1. Jänner 2008 verwirklicht werden.

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2024

Gesetzesnummer

20006338

Dokumentnummer

NOR40106680