Absatz eins,Diese Vereinbarung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2008 in Kraft, sobald
- Ziffer einsdie nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen der Länder darüber vorliegen sowie
- Ziffer 2die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.