Bundesrecht konsolidiert

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Postmarktgesetz § 39

Kurztitel

Postmarktgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 123/2009

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 39

Inkrafttretensdatum

01.01.2011

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

PMG

Index

91/02 Post

Text

Post-Control-Kommission

Paragraph 39,
  1. Absatz eins,Zur Erfüllung der in Paragraph 40, genannten Aufgaben ist die Post-Control-Kommission eingerichtet.
  2. Absatz 2,Die Geschäftsführung der Post-Control-Kommission obliegt der RTR-GmbH. Im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Post-Control-Kommission ist das Personal der RTR-GmbH an die Weisungen des Vorsitzenden oder des in der Geschäftsordnung bezeichneten Mitgliedes gebunden.
  3. Absatz 3,Die Mitglieder der Post-Control-Kommission sind gemäß Artikel 20, Absatz 2, Ziffer 5, B-VG bei der Ausübung ihres Amtes von der Bindung an Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe freigestellt.

Im RIS seit

29.12.2009

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2015

Gesetzesnummer

20006582

Dokumentnummer

NOR40112394

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