(1)Absatz eins,Bei der Bundeskellereiinspektion ist für jeden Betrieb ein Betriebskataster anzulegen und automationsunterstützt zu führen. Darin sind die Daten von Ernte- und Erzeugungsmeldungen, Bestandsmeldungen, Begleitpapieren, Mostwäger-Bestätigungen, Prüfnummernbescheiden und ausgegebenen Banderolen einzutragen und auf ihre Übereinstimmung mit den diesbezüglich maßgeblichen weinrechtlichen Bestimmungen zu überprüfen.