Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Finanzierung von Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice GesmbH
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
31.10.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
53 Wirtschaftsförderung
Text
§ 2.Paragraph 2,
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, mit der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Vereinbarung über die nähere Ausgestaltung der von dieser zu erbringenden Leistungen sowie Ziel und Art der Mittelverwendung abzuschließen.
Zuletzt aktualisiert am
02.04.2015
Gesetzesnummer
20006070
Dokumentnummer
NOR40102400