Finanzierung von Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice GesmbH
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 137 aus 2008,
Paragraph 2
31.10.2008
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, mit der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Vereinbarung über die nähere Ausgestaltung der von dieser zu erbringenden Leistungen sowie Ziel und Art der Mittelverwendung abzuschließen.