Kurztitel

Finanzierung von Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice GesmbH

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 137 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

31.10.2008

Text

Paragraph 2,

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, mit der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Vereinbarung über die nähere Ausgestaltung der von dieser zu erbringenden Leistungen sowie Ziel und Art der Mittelverwendung abzuschließen.