Förderung durch Investitionszuschüsse für neue KWK-Anlagen mit Ausnahme der in § 12 des Ökostromgesetzes enthaltenen Tatbestände.Förderung durch Investitionszuschüsse für neue KWK-Anlagen mit Ausnahme der in Paragraph 12, des Ökostromgesetzes enthaltenen Tatbestände.