Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vermarktungsnormengesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
02.10.2007
Außerkrafttretensdatum
31.12.2010
Abkürzung
VNG
Index
80/04 Wettbewerbsrecht
Text
1. Hauptstück
Grundsätze und Anforderungen an landwirtschaftliche Erzeugnisse
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Zielbestimmung und Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Ziel dieses Bundesgesetzes ist
eine verbesserte Marktübersicht und Markttransparenz durch die Standardisierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hinsichtlich ihrer Produktionsbedingungen, ihrer äußeren Beschaffenheitsmerkmale, ihrer Verpackung und ihrer Kennzeichnung im Rahmen eines lauteren Wettbewerbs und
die Förderung der Herstellung und Verbesserung von Qualitätsprodukten unter laufender Anpassung an den Stand der Wissenschaft und Technik.
(2)Absatz 2,Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung und Durchführung von unmittelbar anwendbaren Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft über Qualitätsnormen und Handelsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
(3)Absatz 3,Dieses Bundesgesetz dient ferner der Standardisierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Bezug auf deren Produktionsbedingungen und Beschaffenheitsmerkmale sowie deren Verpackung und Kennzeichnung zum Zwecke der Vermarktung, wenn für diese keine unmittelbar anwendbaren gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften bestehen.
Schlagworte
Verkaufsnorm
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2011
Gesetzesnummer
20005482
Dokumentnummer
NOR40091128