Milchkühe im nationalen Berggebiet, wenn in Bezug auf das betreffende Kalenderjahr die Besatzdichte des Betriebs 1,4 GVE/ha nicht überschreitet. Die Bestimmungen gemäß Z 3 gelten sinngemäß. Der Ergänzungsbetrag beträgt 21,50 Euro je Tonne der prämienfähigen Referenzmenge, die im Betrieb am 31. März des jeweiligen Jahres verfügbar ist, wobei 4 650 kg Referenzmenge je beantragter Milchkuh zugrunde zu legen ist;Milchkühe im nationalen Berggebiet, wenn in Bezug auf das betreffende Kalenderjahr die Besatzdichte des Betriebs 1,4 GVE/ha nicht überschreitet. Die Bestimmungen gemäß Ziffer 3, gelten sinngemäß. Der Ergänzungsbetrag beträgt 21,50 Euro je Tonne der prämienfähigen Referenzmenge, die im Betrieb am 31. März des jeweiligen Jahres verfügbar ist, wobei 4 650 kg Referenzmenge je beantragter Milchkuh zugrunde zu legen ist;