(2)Absatz 2,Der Aufwand für die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology - Austria gemäß dem jeweiligen Jahresvoranschlag ist insbesondere aus folgenden Finanzierungsquellen abzudecken:
Teilfinanzierung durch den Bund, mindestens in der Höhe der Teilfinanzierung durch das Land Niederösterreich gemäß Art. 15a B-VG-Vereinbarung,Teilfinanzierung durch den Bund, mindestens in der Höhe der Teilfinanzierung durch das Land Niederösterreich gemäß Artikel 15 a, B-VG-Vereinbarung,
Teilfinanzierung durch das Bundesland Niederösterreich gemäß Art. 15a B-VG-Vereinbarung,Teilfinanzierung durch das Bundesland Niederösterreich gemäß Artikel 15 a, B-VG-Vereinbarung,
Teilfinanzierung durch Dritte,
Teilfinanzierung durch eigene Einnahmen.
Die konkreten Beiträge von Bund und Land Niederösterreich sind in der Art. 15a B-VG-Vereinbarung geregelt.Die konkreten Beiträge von Bund und Land Niederösterreich sind in der Artikel 15 a, B-VG-Vereinbarung geregelt.