(3)Absatz 3,Planstellen für Lehrpersonen an eingegliederten Praxisschulen gemäß Abs. 1 sowie die Funktion der Schulleitung an eingegliederten Praxisschulen gemäß Abs. 1 sind durch das Rektorat auf der beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichteten Website „Karriere Öffentlicher Dienst“ auszuschreiben. Die Ausschreibung kann zusätzlich auf andere geeignete Weise erfolgen. Die Besetzung erfolgt gemäß den dienstrechtlichen Bestimmungen.Planstellen für Lehrpersonen an eingegliederten Praxisschulen gemäß Absatz eins, sowie die Funktion der Schulleitung an eingegliederten Praxisschulen gemäß Absatz eins, sind durch das Rektorat auf der beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichteten Website „Karriere Öffentlicher Dienst“ auszuschreiben. Die Ausschreibung kann zusätzlich auf andere geeignete Weise erfolgen. Die Besetzung erfolgt gemäß den dienstrechtlichen Bestimmungen.