(1)Absatz eins,Das bisher im Eigentum des Bundes stehende, vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz verwaltete Vermögen, das zur Wahrnehmung der Aufgaben der Gesellschaft erforderlich ist, sohin alle zugehörenden Rechte, Rechtsverhältnisse, Pflichten, Forderungen und Schulden, geht mit 1.1.2006 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in das Eigentum der Gesellschaft über. Die Gesamtrechtsnachfolge ist im Firmenbuch einzutragen. Die Sacheinlage erfolgt ohne Erhöhung des Stammkapitals, wobei der Gegenwert in eine nicht gebundene Kapitalrücklage einzustellen ist.