Bundesrecht konsolidiert

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Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Burgenland § 1

Kurztitel

Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Burgenland

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 144/2006

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

12.08.2006

Außerkrafttretensdatum

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Paragraph eins,

Dem Land Burgenland wird aus Anlass der 85-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich im Jahr 2006 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von zwei Millionen Euro gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:

  1. Ziffer eins
    Maßnahmen im Sinne der Zukunftssicherung im Bereich der Beschäftigung, der Wirtschaft, des Sozialwesens und der Jugend,
  2. Ziffer 2
    Kultur- und Bildungsprojekte zur Stärkung der Identität und Vielfalt im Burgenland.
Dieser Zuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für die in Ziffer eins bis 2 genannten Zwecke bestimmt.

Schlagworte

Kulturprojekt

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2012

Gesetzesnummer

20004889

Dokumentnummer

NOR40081216

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2006/144/P1/NOR40081216

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