Kurztitel

Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Burgenland

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 144 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

12.08.2006

Text

Paragraph eins,

Dem Land Burgenland wird aus Anlass der 85-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich im Jahr 2006 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von zwei Millionen Euro gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:

  1. Ziffer eins
    Maßnahmen im Sinne der Zukunftssicherung im Bereich der Beschäftigung, der Wirtschaft, des Sozialwesens und der Jugend,
  2. Ziffer 2
    Kultur- und Bildungsprojekte zur Stärkung der Identität und Vielfalt im Burgenland.
Dieser Zuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für die in Ziffer eins bis 2 genannten Zwecke bestimmt.