Sachverständige in Kartellangelegenheiten
§ 73.Paragraph 73,
Abweichend von § 3 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, BGBl. Nr. 137/1975, ist die Liste für das Fachgebiet oder die Fachgruppe „Wettbewerbsökonomie“ bundesweit durch den Präsidenten oder die Präsidentin des Handelsgerichts Wien zu führen. Abweichend von Paragraph 3, Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 137 aus 1975,, ist die Liste für das Fachgebiet oder die Fachgruppe „Wettbewerbsökonomie“ bundesweit durch den Präsidenten oder die Präsidentin des Handelsgerichts Wien zu führen.