Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 82
Inkrafttretensdatum
01.01.2006
Außerkrafttretensdatum
30.12.2005
Abkürzung
NAG
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Beachte
Abs. 2 und 4: Verfassungsbestimmung
Text
In-Kraft-Treten
§ 82.Paragraph 82,
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(2)Absatz 2,(Verfassungsbestimmung) § 13 Abs. 6 tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph 13, Absatz 6, tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(3)Absatz 3,Verordnungen oder Regierungsübereinkommen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen oder abgeschlossen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.
(4)Absatz 4,(Verfassungsbestimmung) Die Niederlassungsverordnung für das Jahr 2006 kann - nach Durchführung des in § 13 normierten Verfahrens - bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie darf jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.(Verfassungsbestimmung) Die Niederlassungsverordnung für das Jahr 2006 kann - nach Durchführung des in Paragraph 13, normierten Verfahrens - bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie darf jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.
Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011
Gesetzesnummer
20004242
Dokumentnummer
NOR40068013