Kurztitel

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 82

Inkrafttretensdatum

01.01.2006

Außerkrafttretensdatum

30.12.2005

Beachte

Absatz 2 und 4 : Verfassungsbestimmung

Text

In-Kraft-Treten

Paragraph 82,

  1. Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
  2. Absatz 2,(Verfassungsbestimmung) Paragraph 13, Absatz 6, tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
  3. Absatz 3,Verordnungen oder Regierungsübereinkommen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen oder abgeschlossen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.
  4. Absatz 4,(Verfassungsbestimmung) Die Niederlassungsverordnung für das Jahr 2006 kann - nach Durchführung des in Paragraph 13, normierten Verfahrens - bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie darf jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.