(2)Absatz 2,Aufgabe der BBT AG ist daher insbesondere die Durchführung sämtlicher Maßnahmen zur Entwicklung und zur Planung des Brenner Basistunnels im Rahmen des Artikels 4 (Phase II) des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse vom 30. April 2004, einschließlich der Ausübung der Mitgliedschaft an der „Brenner Basistunnel EWIV“. Die BBT AG kann überdies alle Maßnahmen setzen, die im Hinblick auf den ihr übertragenen Unternehmensgegenstand notwendig oder zweckmäßig sind, ausgenommen sind Bankgeschäfte.Aufgabe der BBT AG ist daher insbesondere die Durchführung sämtlicher Maßnahmen zur Entwicklung und zur Planung des Brenner Basistunnels im Rahmen des Artikels 4 (Phase römisch zwei) des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse vom 30. April 2004, einschließlich der Ausübung der Mitgliedschaft an der „Brenner Basistunnel EWIV“. Die BBT AG kann überdies alle Maßnahmen setzen, die im Hinblick auf den ihr übertragenen Unternehmensgegenstand notwendig oder zweckmäßig sind, ausgenommen sind Bankgeschäfte.